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Nina Weikmann
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Nina Weikmann: Geerbtes Haus oder Immobilie bei Scheidung - Bewertung, Verkauf und faire Lösungen

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Eine Immobilie ist meist der wertvollste Besitz einer Familie, doch in Krisenzeiten wie einer Scheidung oder nach einem Todesfall wird sie oft zum emotionalen Brennpunkt. Fragen wie „Wie wird ein Haus bei Scheidung bewertet?“ oder „Wie verkauft man ein geerbtes Haus?“ lasten schwer auf den Beteiligten. Nina Weikmann, Immobilienmaklerin bei Maile Immobilien, erklärt im Interview, wie man eine Erbengemeinschaft auflösen kann, ohne den Familienfrieden zu zerstören, und worauf Paare achten müssen, damit die Immobilie bei Trennung nicht zum finanziellen Verlustgeschäft wird.

STILPUNKTE: Eine Scheidung oder eine Erbschaft sind hochsensible Phasen. Wie schaffen Sie es, bei der Immobilienbewertung die nötige Sachlichkeit zu wahren, ohne die menschliche Komponente zu vernachlässigen?

Nina Weikmann: Das ist eine Gratwanderung, die viel Erfahrung erfordert. Auf der sachlichen Ebene setze ich auf eine objektive Marktwertermittlung statt auf Schätzungen „aus dem Bauch heraus“. Eine klare Datenbasis und belastbare Vergleichswerte schaffen ein Fundament, dem alle Parteien vertrauen können.

Gleichzeitig ist die menschliche Ebene entscheidend. Ich setze auf ruhige, neutrale Kommunikation und aktives Zuhören. In einer Situation, in der viele Fragen wie beispielsweise zum Erbschein bei der Immobilie im Raum stehen, biete ich klare Informationen statt Überforderung. Meine Grundhaltung ist dabei, dass Emotionen sein, aber nicht in die Bewertung einfließen dürfen.

Zwei Hände halten die getrennten Hälften eines roten Papierherzens als Symbol für eine Scheidung.
M. Maile Immobilien GmbH

STILPUNKTE: Wenn jemand ein Haus erbt – was sind die absolut ersten drei Schritte, die man unternehmen muss, um rechtlich und strategisch sicher zu agieren?

Nina Weikmann: Zuerst sollte man sich einen Überblick über alle Unterlagen verschaffen, von Versicherungen und Kreditverträgen bis zum Grundbuchauszug. Man hat übrigens ab dem Zeitpunkt, an dem man vom Erbe erfährt, sechs Wochen Zeit, um zum Nachlassgericht zu gehen, falls man das Erbe ausschlagen möchte.

Zweitens müssen Erbnachweise, wie etwa der Erbschein, angefordert werden. Ein wichtiger Tipp zur Grundbuchberichtigung: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist diese für die Erben kostenlos.

Drittens sollte man frühzeitig einen Makler kontaktieren, um Optionen wie Verkauf oder Vermietung durchzugehen. Gerade bei einer geerbten Immobilie stehen die Erben oft vor einem emotionalen und bürokratischen Berg. Ein erfahrener Immobilienmakler fungiert hier nicht nur als Vermittler, sondern als strategischer Berater, der Klarheit in die Situation bringt. Er nimmt den emotionalen Ballast, schafft eine neutrale Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten und zeigt Wege auf, die man als Laie oft gar nicht auf dem Schirm hat.

STILPUNKTE: In einer Erbengemeinschaft am Haus herrschen oft unterschiedliche Vorstellungen. Wie moderieren Sie solche Prozesse, wenn etwa Geschwister sich gegenseitig auszahlen wollen?

Nina Weikmann: Transparenz ist hier alles. Ich sorge dafür, dass alle Beteiligten die gleichen Informationen zur Marktsituation und zum realen Wert erhalten. Wenn ein Haus an Geschwister vererbt wurde, möchte oft einer verkaufen oder vermieten, während der andere emotional an der Immobilie hängt.

Deshalb nehme ich mir grundsätzlich Zeit für gemeinsame Gespräche. Wir schauen uns an: Ist eine Auszahlung sinnvoll? Oder eine Vermietung? Mein Ziel ist es, die emotionale Seite ernst zu nehmen und gleichzeitig eine faire Lösung für die Erbengemeinschaft beim Hausverkauf zu finden. Wir sehen uns dabei als neutraler Vermittler zwischen den Parteien und sind damit für alle eine große Stütze. So vermeiden wir beispielsweise die gefürchtete Teilungsversteigerung, die meist für alle die wirtschaftlich schlechteste Lösung ist.

Zwei voneinander getrennt sitzende Personen auf Parkbänken mit Blick auf das Wasser.
M. Maile Immobilien GmbH

STILPUNKTE: Was ist bei einer Immobilie im Trennungsjahr die größte Falle, in die Paare tappen, und wie lässt sich diese vermeiden?

Nina Weikmann: Die größte Falle ist das Abwarten. Viele Paare schieben die Regelungen zur Immobilie auf, was die Fronten oft verhärtet. Man sollte früh Klarheit schaffen: Wer bleibt wohnen? Wer zahlt die Raten?

Es ist essenziell, zeitnah einen neutralen Immobilienwert ermitteln zu lassen. Fragen wie „Wie wird das Haus bei einer Scheidung berechnet?“ oder „Wie kann ich bei einer Scheidung das Haus behalten?“ lassen sich nur mit Fakten klären. Ich rate dazu, besprochene Themen schriftlich zu fixieren und Emotionen strikt vom Vermögen zu trennen. Ob das Haus mit in die Ehe gebracht wurde oder im Grundbuch nur einer steht, beeinflusst den Zugewinn massiv, deshalb sollte man hier keine Entscheidungen aus Angst oder Wut treffen. 

Zwei Eheringe auf dunklem Stoff als Symbol für Ehe, Trennung und gemeinsames Immobilieneigentum.
M. Maile Immobilien GmbH

STILPUNKTE: Warum ist gerade bei einer Erbschaft oder Scheidung eine professionelle Marktwertermittlung so viel wichtiger als eine bloße Schätzung?

Nina Weikmann: Weil es um Rechtssicherheit geht. Die Bewertung muss gegenüber Gerichten, Banken und dem Finanzamt standhalten. Eine grobe Schätzung führt fast immer zu Misstrauen und Streit.

Zudem geht es um eine faire Vermögensaufteilung. Die Immobilie ist oft der größte Familienwert. Eine falsche Einschätzung kann hier richtig teuer werden. Wir klären dabei auch Detailfragen oder helfen bei steuerlichen Aspekten. Als zertifizierte Erbrechtsexperten können wir viele Situationen eigenständig klären und verfügen zudem über ein Netzwerk aus Juristen für spezialisierte Fachfragen.

STILPUNKTE: Wie viel des Abwicklungsprozesses können Sie den Beteiligten abnehmen, damit der emotionale Ballast reduziert wird?

Nina Weikmann: Wir können fast den gesamten Prozess vollständig übernehmen. Das reicht von der Immobilienbewertung und Unterlagenbeschaffung über die Kommunikation mit Behörden und Banken bis hin zur kompletten Vermarktung und Preisverhandlung.

Die Beteiligten müssen eigentlich nur noch bei den finalen Entscheidungen involviert sein – also bei der Festlegung des Mindestpreises, der Käuferauswahl und natürlich beim Notartermin. Das ist ein riesiger Vorteil für Erbengemeinschaften, da wir als neutraler Puffer fungieren. Weniger direkte Konflikte und eine strukturierte Abwicklung führen dazu, dass ein Prozess, der sonst bis zu einem Jahr dauern kann, bei uns meist in 2 bis 4 Monaten professionell abgeschlossen ist. Mein wichtigster Beitrag ist es, den Kunden den Rücken freizuhalten, um so durch Empathie und Struktur für echte Entlastung zu sorgen.

Häufig gestellte Fragen

Haus geerbt – was tun?

Wer ein Haus geerbt hat, sollte zuerst alle wichtigen Unterlagen prüfen, darunter Grundbuchauszug, Versicherungen, Kreditverträge, Energieausweis und vorhandene Bauunterlagen. Danach sollte geklärt werden, wer erbberechtigt ist und ob ein Erbschein benötigt wird. Anschließend ist eine realistische Immobilienbewertung sinnvoll, um über Verkauf, Vermietung, Eigennutzung oder Auszahlung von Miterben entscheiden zu können.

Wie verkauft man ein geerbtes Haus?

Ein geerbtes Haus sollte erst verkauft werden, wenn Erbnachweise, Grundbuchsituation, mögliche Belastungen und der realistische Marktwert geklärt sind. Bei mehreren Erben müssen alle Beteiligten einbezogen werden. Eine neutrale Bewertung hilft, Streit zu vermeiden und eine faire Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Danach folgen Unterlagenbeschaffung, Vermarktung, Käuferprüfung, Kaufpreisverhandlung und Notartermin.

Was passiert mit einem Haus in der Erbengemeinschaft?

Ein Haus in einer Erbengemeinschaft gehört den Erben gemeinsam. Einzelne Miterben können daher nicht allein über Verkauf, Vermietung oder Auszahlung entscheiden. Häufige Lösungen sind der gemeinsame Verkauf, die Auszahlung einzelner Miterben oder eine Vermietung. Wenn keine Einigung möglich ist, kann es im schlimmsten Fall zu einer Teilungsversteigerung kommen, die wirtschaftlich oft nachteilig ist.

Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung muss zuerst geklärt werden, wem die Immobilie gehört, wer im Grundbuch steht und welche Finanzierungen bestehen. Mögliche Lösungen sind Verkauf, Übernahme durch einen Ehepartner, Auszahlung des anderen oder in Einzelfällen Vermietung. Eine neutrale Bewertung ist wichtig, damit Zugewinn, Ausgleichszahlungen und weitere Entscheidungen auf belastbaren Zahlen beruhen.

Wie wird ein Haus bei Scheidung bewertet?

Ein Haus bei Scheidung wird anhand von Lage, Zustand, Größe, Ausstattung, Energieeffizienz, Sanierungsbedarf und aktuellen Vergleichswerten bewertet. Wichtig ist eine möglichst objektive Marktwertermittlung, damit beide Parteien dieselbe Grundlage haben. Eine reine Schätzung führt häufig zu Misstrauen und kann die Einigung erschweren.

von Christina Brinkmann
Veröffentlicht am 28. Juli 2026
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Nina Weikmann

Nina Weikmann

Stellvertretende Geschäftsführerin M. Maile Immobilien GmbH

Kurzbeschreibung über Nina Weikmann

Nina Weikmann ist stellvertretende Geschäftsführerin der M.Maile Immobilie GmbH. Seit 2021 begleitet sie Menschen beim Verkauf und der Vermarktung ihrer Wohnimmobilien. Mit ihrem Studium der Bau- und Immobilienwirtschaft als Fundament verbindet sie fachliche Kompetenz mit einer ehrlichen, authentischen Beratung. Für sie stehen Vertrauen, Transparenz und der persönliche Kontakt zum Kunden immer an erster Stelle.



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