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André Arndt
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André Arndt: Energieberatung in Schermbeck – Sanieren und Förderung erhalten

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Unterstützung, staatliche Gelder und Fördermittel erleichtern das Vorhaben einer energetischen Sanierung ungemein. So manch einem mag mit dem Wissen darum ein großer Stein vom Herzen fallen. Und dennoch türmt sich gleich ein neuer Berg davon auf – wie sich in diesem Förderdschungel zurechtfinden? Wer Fördermittel optimal nutzen möchte, sollte frühzeitig einen klaren Plan entwickeln. Am besten mit einem kompetenten und erfahrenen Energieberater an seiner Seite, der nicht nur den Sanierungsbedarf genau analysiert, sondern auch um die passenden Förderprogramme und Kombinationsmöglichkeiten weiß. Denn nur so lassen sich Zuschüsse maximieren und Investitionen gezielt steuern. Immer eine gute Adresse hierfür – die Gebäudeenergieberatung André Arndt in Schermbeck.

STILPUNKTE: Welche Fördermittel gibt es aktuell für energetische Sanierungen?

André Arndt: Die wichtigsten sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), aufgeteilt in Einzelmaßnahmen über die BAFA, Komplettsanierung über die KfW (Programm 261) und Heizungstausch über die KfW (Programm 458). Beim Neubau gibt es Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298). Dazu kommen Landesprogramme wie progres.nrw, die einzelne Maßnahmen ergänzend fördern. Für Selbstnutzer gibt es als Alternative zur BEG die steuerliche Förderung nach §35c EStG. Die Förderlandschaft ändert sich laufend. Was 2026 förderfähig ist, kann 2027 schon anders aussehen.

STILPUNKTE: Welche Maßnahmen werden besonders hoch gefördert?

André Arndt: Der Heizungstausch hin zu klimafreundlicher Wärme ist der Spitzenreiter. Über KfW 458 sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich: 30 Prozent Grundförderung, 30 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus (zeitlich befristet und sinkend), 30 Prozent Einkommensbonus bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, dazu der Effizienz-Bonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit gestaffelten Beträgen für weitere Einheiten. Bei der Hülle sind Einzelmaßnahmen über BAFA mit 15 bis 20 Prozent Zuschuss förderfähig, mit iSFP-Bonus 5 Prozent extra.

Person notiert etwas auf dem IPad.
André Arndt Gebäudeenergieberater

STILPUNKTE: Welche Rolle spielt ein Energieberater bei Förderanträgen?

André Arndt: Bei den meisten BEG-Programmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht. Konkret heißt das: Vor dem Antrag stellt der EEE die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Auf dieser Basis wird der Antrag bei BAFA oder KfW eingereicht. Nach der Umsetzung folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und der Verwendungsnachweis. Ohne diese Schritte gibt es keine Auszahlung. Bei der KfW 458 für Heizungstausch ist der Ablauf etwas vereinfacht, aber die fachliche Begleitung bleibt wichtig, gerade bei der Heizlast und beim hydraulischen Abgleich, die als Voraussetzung gelten.

STILPUNKTE: Wie hoch sind die Zuschüsse für Sanierungen im Bestand?

André Arndt: Bei Einzelmaßnahmen an der Hülle wie Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung sind 15 Prozent Zuschuss Standard, mit iSFP-Bonus 20 Prozent. Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261 sind bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss erreichbar, je nach Effizienzhaus-Stufe und gegebenenfalls mit Worst-Performing-Building-Bonus oder serieller Sanierung. Beim Heizungstausch greift KfW 458 zusätzlich mit bis zu 70 Prozent. Diese Programme sind kombinierbar, mit Kumulierungsgrenzen, die genau geprüft werden müssen.

STILPUNKTE: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Fördermittel zu erhalten?

André Arndt: Wichtigste Regel: Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden, sonst gilt die Maßnahme als begonnen und ist nicht mehr förderfähig. Weiter: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei den meisten Programmen. Die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden, also bestimmte U-Werte für Dämmung, Effizienzkennzahlen für Wärmepumpen, Anforderungen an Fenster und Türen. Es braucht eine Fachunternehmererklärung der ausführenden Firma. Bei Bonusförderungen wie dem Einkommensbonus müssen Eigentum und Selbstnutzung nachgewiesen werden.

Mitarbeiter misst Fenster mit Laserentfernungsmesser.
André Arndt Gebäudeenergieberater

STILPUNKTE: Ist auch eine Kombination verschiedener Förderprogramme möglich?

André Arndt: Ja, mit Einschränkungen. KfW 458 für die Heizung lässt sich mit BEG-Einzelmaßnahmen für die Hülle kombinieren. Landesprogramme wie progres.nrw kommen oft zusätzlich noch obendrauf. Was nicht geht: BEG und steuerliche Förderung nach §35c EStG für dieselbe Maßnahme.
Auch KfW 261 (Komplettsanierung) und parallele BAFA-Einzelmaßnahmen für die gleichen Bauteile schließen sich aus. Es gibt Kumulierungsobergrenzen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Die richtige Kombination kann den Förderbetrag im Vergleich zur Einzel-Lösung deutlich erhöhen.

STILPUNKTE: Welche Fehler führen zur Ablehnung von Förderanträgen?

André Arndt: Erfolgt der Antrag nach Auftragserteilung, ist und gilt das Vorhaben als begonnen. Weitere Klassiker: fehlende oder fehlerhafte BzA, falsche oder unvollständige Anlagen, Nichteinhaltung der technischen Mindestanforderungen (zum Beispiel ein U-Wert, der knapp daneben liegt), Fristen für den Verwendungsnachweis verpasst. Bei der KfW 458 sehen wir auch Ablehnungen, wenn die Heizlast nicht plausibel oder der hydraulische Abgleich nicht dokumentiert ist. Diese Fehler sind alle vermeidbar, wenn der Ablauf von Anfang an sauber läuft.

STILPUNKTE: Wie lange dauert die Bewilligung von Fördermitteln?

André Arndt: Bei der BAFA liegt die Bearbeitungsdauer aktuell bei rund 2 bis 4 Wochen, je nach Auslastung. KfW-Anträge laufen über die Hausbank und sind meist in 1 bis 4 Wochen bewilligt.
progres.nrw braucht je nach Programm und Andrang 6 bis 12 Wochen. Wichtig zu wissen: Mit der Antragstellung darf das Vorhaben in der Regel beginnen, auch ohne dass der Bescheid schon da ist (Vorhabenbeginn nach Antragseingang). Das verkürzt die Wartezeit für die Eigentümer deutlich, da sie nicht erst auf den Bescheid warten müssen, bevor sie die Aufträge vergeben.

Zwei Personen schauen sich etwas auf dem IPad an.
André Arndt Gebäudeenergieberater

STILPUNKTE: Welche Unterschiede in der Förderung bestehen zwischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung?

André Arndt: Einzelmaßnahmen über die BAFA sind schneller und einfacher: Eine Maßnahme, ein Antrag, Zuschuss direkt nach Umsetzung. Förderquote: 15 bis 20 Prozent. Die Komplettsanierung über KfW 261 zielt auf das gesamte Gebäude und das Erreichen eines Effizienzhaus-Niveaus.
Sie läuft als Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent. Der Aufwand ist höher, der Hebel auch. Der iSFP verzahnt beide Welten: Wer einen iSFP hat, kann seine Sanierung in Etappen umsetzen und bei jeder Einzelmaßnahme den 5-Prozent-iSFP-Bonus mitnehmen, ohne auf eine Komplettsanierung in einem Rutsch festgelegt zu sein.

STILPUNKTE: Welche Förderprogramme gelten für Nichtwohngebäude?

André Arndt: Für Nichtwohngebäude gibt es eigene BEG-Programme: KfW 263 für die Sanierung zum Effizienzgebäude, KfW 264 für klimafreundlichen Neubau im Nichtwohnbereich. Die BAFA‑Einzelmaßnahmen gelten auch hier. Speziell für gewerbliche Heizungsanlagen ist die Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) der richtige Weg. Dort sind auch größere Wärmepumpen, Wärmenetze und Prozesswärme förderfähig. progres.nrw hat eigene Module für gewerbliche Antragsteller. Die Antragslogik ist im Grundsatz dieselbe wie im Wohnbau, die Anforderungen und Höchstgrenzen sind aber anders.

STILPUNKTE: Gibt es zusätzlich auch steuerliche Vorteile bei energetischer Sanierung und wie sehen diese aus?

André Arndt: Ja, über §35c EStG. Selbstnutzer eines Wohngebäudes, das älter als 10 Jahre ist, können 20 Prozent ihrer Sanierungskosten von der Steuer absetzen, verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 Euro pro Objekt. Geförderte Maßnahmen sind unter anderem Dämmung, Fenstertausch, Heizungstausch, Lüftung und der Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung. Wichtig hierbei: Die steuerliche Förderung ist nicht mit BEG- oder KfW‑Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar. Bei vermieteten Objekten greift §35c nicht. Welcher Weg sich rechnet, hängt vom Steuersatz, vom Eigentumsverhältnis und von der konkreten Maßnahme ab.

Person betrachtet farbiges 3D-Hausmodell am Computer.
André Arndt Gebäudeenergieberater

STILPUNKTE: Wie lassen sich Fördermittel optimal ausschöpfen?

André Arndt: Mit Strategie statt Einzelaktion. Der iSFP ist dafür das wichtigste Werkzeug: Er bringt 5 Prozent Bonus auf alle Einzelmaßnahmen, gibt eine sinnvolle Reihenfolge vor und macht die Förderlandschaft für den Eigentümer planbar. Dazu kommt die Kombination von Bundes- und Landesförderung, wo möglich. Boni wie Klima-Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus rechtzeitig mitnehmen, bevor sie auslaufen oder gekürzt werden. Den Energieberater früh einbinden, am besten vor der ersten Auftragserteilung, und Fristen beim Verwendungsnachweis im Blick behalten. Wer das ernst nimmt, holt aus der gleichen Maßnahme oft 20 bis 40 Prozent mehr Förderung als bei einem unkoordinierten Vorgehen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fördermittel gibt es für die energetische Sanierung?

Die wichtigsten Programme sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über BAFA und KfW – je nach Maßnahme als Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss. Für den Heizungstausch greift KfW 458, für Einzelmaßnahmen die BAFA, für eine Komplettsanierung KfW 261. Ergänzend gibt es regionale Programme wie progres.nrw sowie die steuerliche Förderung nach §35c EStG für Selbstnutzer.

Wie viel Förderung gibt es beim Heizungstausch?

Beim Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung sind über KfW 458 bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Zusammengesetzt aus einer Grundförderung, einem zeitlich befristeten Klima-Geschwindigkeitsbonus sowie einem Einkommensbonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro im Jahr. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt.

Wann muss der Förderantrag vorliegen?

Der Förderantrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden. Sobald ein Auftrag vorher vergeben wird, gilt das Vorhaben als begonnen und ist in der Regel nicht mehr förderfähig. Diese Regel betrifft die meisten BEG-Programme und ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe.

Wie lange dauert die Bewilligung bei BAFA und KfW?

Die BAFA bearbeitet Anträge aktuell meist in 2 bis 4 Wochen. KfW-Anträge laufen über die Hausbank und werden oft in 1 bis 4 Wochen bewilligt. progres.nrw braucht je nach Programm und Nachfrage meist 6 bis 12 Wochen.

von Andrea Hilscher
Veröffentlicht am 2. Juli 2026
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Inhaber André Arndt Gebäudeenergieberater

Kurzbeschreibung über André Arndt

André Arndt ist freier Gebäudeenergieberater, Schornsteinfegermeister und DGNB-Auditor aus Schermbeck. Der erfahrene Dozent brennt für zukunftsfähige Immobilien. Mit Arndt Energieberatung bietet er maßgeschneiderte Lösungen, die Ökologie und Wirtschaftlichkeit perfekt verbinden und Immobilienbesitzern den Weg zur Klimaneutralität ebnen.



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