Wichtige Informationen für Unternehmen zum Thema COVID-19

Wege durch die Krise

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Wege durch die Krise
Wichtige Informationen für Unternehmen zum Thema COVID-19

Das Coronavirus COVID-19 hält ganz Deutschland und die Welt in Atem. Im Minutentakt werden neue Informationen verbreitet, die nicht alle der Wahrheit entsprechen. Daher sind verlässliche Quellen in diesen Zeiten so wichtig, um für sich und sein Unternehmen Wege durch die Krise zu finden. Aus aktuellem Anlass hat Stilpunkte die wichtigsten Themen geordnet und aufbereitet.
Mit einem weitreichenden Maßnahmenpaket möchte die Bundesregierung Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. So sollen Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität ausgestattet werden, damit sie gut durch die Krise kommen. Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: „Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen.“ Dies haben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz in ihrem Statement „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ versprochen.  

Die Hilfsmaßnahmen in der Übersicht:
Wer kann Kurzarbeitergeld beantragen?
Das Kurzarbeitergeld wird angesichts der Corona-Krise flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. Bis Anfang April soll die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst werden. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Bisher gilt, dass für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen das Kurzarbeitergeld eingreifen kann. Es kann auf Antrag im Einzelfall durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt bisher zwölf Monate. Da die Bundesregierung und Gesetzgeber derzeit kurzfristige Sonderregeln zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld erarbeiten, wird die Seite der Bundesagentur für Arbeit dahingehend wohl in Kürze noch aktualisiert.

Wie kann die Liquidität von Unternehmen erhalten werden?
Gleich mit zwei Hebeln soll die Liquidität von Unternehmen gestützt werden. Zum einen werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet.
 
Steuern stunden
So können die Finanzbehörden Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
 
Vorauszahlungen anpassen
Auch die Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
 
Vollstreckungsmaßnahmen bis Jahresende ausgesetzt
Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird laut Bundeswirtschaftsministerium bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
 
KfW- und ERP-Kredite werden ausgeweitet
Zum anderen werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen wie die KfW- und ERP-Kredite ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit -Universell (für junge Unternehmen unter fünf Jahren) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne Weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegen. Diese Sonderprogramme sind derzeit bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus KfW-Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank beziehungsweise an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten.

Coronavirus-Hotlines
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030 346465100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515
Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr

Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur

Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20

Hotline der KfW für gewerbliche Kredite
KfW-Hotline: 0800 539 9001

Quellen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14 

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Text: Claudia Wingens, Fotos: Adobe Stock

 

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