Die verwendeten Gittermatten sind in Höhen von 60 cm bis 2,43 m Höhe verfügbar, erst ab einer Gitterhöhe von 1,83 m haben die Gitter einseitige Überstände. Die Gitter sind standardmäßig 2,51 m breit und werden mit Rechteckrohrpfosten aus Stahlrohr 60 x 40 x 2 mm in einem Pfostenabstand von 2,51 m in Einzelfundamente in den Boden montiert. Eine Befestigung auf Bodenplatten an Mauern oder Anpassungen der Gitterfelder über Passschnitte sind möglich.