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Installierte Wärmepumpe vor einem Haus

Energiekonzepte Dinslaken - Wärmepumpen Förderung 2026 – was jetzt gilt und wie Energieberater unterstützen

Beratung & Dienstleistung
Vanessa Batzer
von Vanessa Batzer
Veröffentlicht am 19. März 2026
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Das Heizungsgesetzt sorgt bei Immobilieneigentümern seit Inkrafttreten für Fragen. Insbesondere zum Einbau von Wärmepumpen und zur Wärmepumpen Förderung. Als unabhängige Energieberater kennen Max Dinslaken und sein Team von Energiekonzepte Dinslaken aus Bergheim im Rheinland die Fragen rund um das Thema Wärmepumpe genau und beraten Eigentümer zur energetischen Sanierung ihrer Heizung und ihrer Immobilie. Gerade jetzt lohnt sich dabei der Wechsel auf Wärmepumpen besonders, denn nicht nur die Fördermöglichkeiten sind hoch, sondern auch die aktuellen und künftigen Umstände machen den Einbau einer Wärmepumpe wirtschaftlich zu einer sinnvollen Investition.

Wärmepumpe Beratung draussen am Haus
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Einbau wieder möglich, doch Öl- und Gasheizungen werden zunehmend teurer

Ende Februar 2026 wurde in das bestehende Heizungsgesetzt wieder die Möglichkeit aufgenommen, statt einer Wärmepumpe eine neue Öl- oder Gasheizung zu verbauen. Aber es gibt eine Bedingung: Die neue Ölheizung oder Gasheizung muss Bio-Öl oder Bio-Gas ready sein, wie Max Dinslaken, Geschäftsführer von Energiekonzepte Dinslaken erklärt: „Es gibt ab 2029 die Verpflichtung, dass in die jetzt verbauten Öl- oder Gasheizungen mindestens 10% Bio-Öl oder Bio-Gas beigemischt werden.“ Der verpflichtende Anteil an Bio-Öl oder Bio-Gas bei diesen Heizungen soll zudem dann jährlich steigen. Doch schon jetzt sind Bio-Öl und Bio-Gas sehr kostspielig. In Kombination mit geopolitischen Spannungen umso mehr. „Studien weisen bereits jetzt darauf hin, dass neue Öl- oder Gasheizungen mit Bio-Brennstoffanteil die Energiekosten für Eigentümer um bis zu 25% verteuern“, betont Dinslaken. Das Resultat: Auf lange Sicht wird eine Heizung mit Öl oder Gas unwirtschaftlich.

Bis zu 70% Wärmepumpen Förderung bis 2029 gesichert

In der Energieberatung weisen Dinslaken und sein Team auf diese Entwicklung nicht nur hin, sondern beraten auch über Förderprogramme zu Wärmepumpen. Denn die aktuellen Regelungen mit einer Förderung von bis zu 70% gelten weiterhin bis 2029. Im Detail können Immobilieneigentümer mithilfe der Energieberatung mehrere Zuschüsse erhalten:

  • Der Austauschbonus: Er beträgt 20% und gilt für den Austausch einer Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist, oder eine Ölheizung, egal welchen Alters.
  • Die Basisförderung für den Einbau der Wärmepumpe: Sie beträgt 30% der Kosten.
  • Der Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro beträgt dieser 30%.
  • Wärmepumpen-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel: Dieser beträgt 5%.

„Wichtig für Immobilieneigentümer zu wissen ist, dass die Gesamtförderung für Wärmepumpen bei 70% gedeckelt ist und die greifenden Förderungen individuell sind“, betont Dinslaken. Im Schnitt erhalten Eigentümer beim Austausch ihrer Heizung gegen eine Wärmepumpe aber zwischen 50% und 55% Förderung bei einer durchschnittlichen Investition von 30.000 Euro, so die Erfahrung der Energieberater. Im Idealfall und mit einer Förderung von 70% läge die Fördersumme sogar bei 21.500 Euro. Und: Die Förderung gilt, so wie sie aktuell besteht, weiter bis 2029.

Wärmepumpe Beratung zum Wärmeverlust im Haus
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BAFA-Förderung für Gebäudehülle, KfW 458 für den Heizungstausch

Das Förderprogramm für Wärmepumpen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, bereitgestellt. Unter dem Namen KfW 458 stehen die verschiedenen Zuschüsse Immobilieneigentümern zur Verfügung. „Was häufig verwechselt wird, ist die zusätzliche BAFA-Förderung“, erklärt Max Dinslaken. Die BAFA-Förderung umfasst nicht die Anlagentechnik der Heizung, sondern Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle. Sanieren Eigentümer ihr Haus also nicht nur hinsichtlich der Heizung, sondern nehmen weitere Maßnahmen wie etwa neue Fenster, Türen oder Dämmungen vor, können sie neben der Wärmepumpen Förderung über die KfW auch von Zuschüssen durch die BAFA-Förderung profitieren. „Die Kombination aus verschiedenen Zuschüssen ermitteln wir gemeinsam mit Eigentümern im Rahmen eines detaillierten Sanierungsfahrplans“, so Dinslaken.

Individueller Sanierungsfahrplan: Die Grundlage für die Wärmepumpen Förderung

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist dabei nicht nur ein Maßnahmenkatalog zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Heizungsanlage. Er ist auch die Grundlage für jede Förderung, also auch die Förderung der Wärmepumpe. Hinzu kommen separate Pflichtberechnungen zur Wärmepumpe, die die Energieberater bei Energiekonzepte Dinslaken vornehmen. „Sowohl die BAFA, als auch die KfW fordern für die Zuschüsse verschiedene Pflichtberechnungen wie etwa die Heizlastberechnung oder den hydraulischen Abgleich bei Wärmepumpen", erklärt Max Dinslaken. Der Grund: Die eingebaute Wärmepumpe muss gut in das bestehende Gebäude eingeplant werden, damit diese ideal arbeitet. Das umfasst nicht nur den Einbau einer passenden Wärmepumpe, sondern auch die Abstimmung der Wärmepumpe mit allen weiteren möglichen Sanierungsmaßnahmen an der Immobilie. Nur so wird das gesamte Vorhaben wirtschaftlich.

Wärmepumpe Einbau
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Wärmepumpen Einbau jetzt vornehmen, Förderung sichern, wirtschaftlich bleiben

Immobilieneigentürmer finden in der Energieberatung von Dinslaken Experten für die energetische Sanierung der eigenen Immobilie – sowohl für den Einbau einer Wärmepumpe als auch für andere Sanierungsmaßnahmen. Die Energieberater begleiten Eigentümer über den gesamten Prozess: von der Planung über die Antragsstellung für Förderungen, die nur durch Energieberater durchgeführt werden kann, bis zum Einbau und zur Qualitätskontrolle. Wichtig ist aber, frühzeitig zu handeln und Planungsschritte bereits jetzt durchzuführen und sich die Wärmepumpen Förderung sowie weitere Zuschüsse zu sichern. „Eines ist in jedem Fall sicher: Solange es die aktuelle Förderung gibt, ist der Einbau einer Wärmepumpe wirtschaftlich, vor allem im Hinblick auf die Energiepreisentwicklung“, schließt Max Dinslaken.

 

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Vanessa Batzer
von Vanessa Batzer
Veröffentlicht am 19. März 2026

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