Erben ohne Ärger

Den Nachlass rechtzeitig regeln Die Villa am See, die Brillanten oder das wertvolle Gemälde. Oft haben Angehörige nicht nur den Verlust eines geliebten Menschen zu verkraften, sondern müssen sich auch mit der Frage auseinander setzen: Wer erbt was? Wenn dies nicht in irgendeiner Form geregelt wurde, entstehen in solch emotionalen Phasen Irritationen, die zur handfesten Familien-Fehde werden können.

Ohne Testament greift gesetzliche Erbfolge

Den Gedanken an das eigene Ableben schieben die meisten Menschen weit von sich. So bleibt der Nachlass oft nicht oder fehlerhaft geregelt. Ohne den „letzten Willen“ greift die gesetzliche Erbfolge und es kann kompliziert werden wie ein Beispiel verdeutlicht. Darin hinterlässt ein kinderloser Mann eine Ehefrau, eine Schwester und zwei Nichten, die von seinem verstorbenen Bruder abstammen. Die Schwester und die Nichten sind gesetzliche Erben zweiter Ordnung. Neben solchen erbt die Ehefrau insgesamt zu drei Vierteln. Die Verwandten teilen sich den Resterbteil in Höhe von einem Viertel des Erbes. Dabei steht dem Stamm des Bruders ebenso wie der Schwester je ein Achtel zu. Die Nichten erhalten also jeweils ein Sechzehntel des Erbes. Die Schwester erbt ein Achtel. Zu beachten ist dabei, dass der Nachlass zunächst sämtlichen Erben gemeinsam zufällt. Diese bilden eine Erbengemeinschaft, die sich dann auseinandersetzen muss.

Zu Lebzeiten an seine Erben denken

Wer sich daher zu Lebzeiten um sein Testament bemüht, kann seinen Erben so manchen Ärger ersparen. Durch Anordnung besonderer Vermächtnisse kann er auch noch selbst bestimmen, in welche Hände bestimmte liebgewonnene Schätze gelangen sollen. Dabei gibt es zum einen das privatschriftliche Testament, das komplett von Hand geschrieben und unterschrieben sein muss. Jedoch sind fast 90 Prozent davon fehlerhaft und häufig sogar unwirksam. Vorzuziehen ist daher der Gang zum Notar. Dort wird nach eingehender fachkundiger Beratung ein notarielles Testament errichtet. So ist sichergestellt, dass das Testament wirksam ist und eine rechtlich sichere und klare Gestaltung hat, die der Vorstellung des Erblassers auch tatsächlich entspricht. Im Rahmen der Beurkundung prüft der Notar auch die Testierfähigkeit des Erblassers, wodurch einem späteren Streit über die Wirksamkeit des Testaments effektiv vorgebeugt wird. Ein notarielles Testament geht automatisch in die amtliche Verwahrung und kann so weder verloren gehen, noch verfälscht werden. Gleichzeitig wird es im Zentralen Testamentsregister erfasst und kann im Erbfall einfach und schnell gefunden werden. Im Ergebnis spart ein notarielles Testament sogar Kosten: Bei einem von einem Notar beurkundeten „letzten Willen“, der auch von Banken akzeptiert wird, entfallen später für die Erben die oft nicht unerheblichen Kosten für den ansonsten erforderlichen Erbschein. Diese Kosten sind meist wesentlich höher als die Beurkundungskosten beim Notar.

 

Text: Claudia Wingens

Foto: Fotolia

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